München hat in den letzten Jahren etliche Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen für den Radverkehr geöffnet und ausgeschildert, das heißt: Radfahrer dürfen in beiden Richtungen auf der Fahrbahn durch solche Straßen fahren. Beispiele aus der Maxvorstadt sind Heßstraße, Adalbertstraße und Kaulbachstraße. Hier geht es meistens ruhig zu, sodass es mit dem Radeln gegen die Einbahnrichtung recht gut klappt, auch wenn mancher Autofahrer die Regelung noch nicht mitbekommen hat. (Mehr dazu auf der Radlhauptstadt-Website.)
Gekennzeichnet sind die freigegebenen Einbahnstraßen in der Gegenrichtung durch die Beschilderung („Radfahrer frei“) unter dem roten Einfahrt-verboten-Schild. Auf der Fahrbahn wird es am Anfang und Ende eines Straßenabschnitts ergänzt durch ein Fahrrad-Piktogramm, einen Richtungspfeil und eine kurze weiße Linie, die andeutet, dass auf dieser Fahrbahnseite geradelt wird. Eine durchgehende Radspur oder ein Schutzstreifen ist nicht aufgemalt.
In Wien hat man anscheinend weniger nachgedacht und dafür mehr Aufwand getrieben: Weiterlesen

