Neue Radfahrstreifen eingetroffen

Radfahrstreifen am Odeonsplatz

Zum Herbstbeginn sind neue Radfahrstreifen im Stadtteil eingetroffen. Das Bild oben zeigt die Situation am Odeonsplatz, der intensiv von Radfahrern genutzt wird – hier kann man jetzt auf einer Strecke von rund 20 Metern den Linksverkehr testen, ohne extra nach England zu reisen. Wenigstens ist mehr Platz als vorher, als die Radler zwischen Brienner Straße und Hofgarten komplett über das Pflaster gelenkt wurden und die Streifen viel zu schmal waren.

Seit Sommer gibt es auch in der Brienner Straße neue Radstreifen:

Radfahrstreifen Brienner Straße

Eigentlich sind ja weiße Piktogramme üblich, um die Radfahrer auf solche Radfahrstreifen aufmerksam zu machen. Eine Benutzungspflicht wird wohl weder durch das kreative blaue Symbol auf dem Asphalt noch durch den Streifen an sich begründet. Die durchgezogene Linie hat aber den Vorteil, dass sie von Autofahrern nicht überfahren werden darf, weswegen sich viele Radfahrer dort sicherer fühlen dürften als vorher, als die Streifen noch nicht da waren.

Radwege Königsplatz

Wenn man sich umdreht und in Richtung Königsplatz blickt, sieht man den gemeinsamen Geh- und Radweg, der am Rasen entlang führt und an der Ampel endet. Das verleitete viele Radler dazu, ihre Fahrt in der Brienner Straße auf dem eindeutig als Gehweg beschilderten Pflaster fortzusetzen. Damit könnte man den neuen Radstreifen als Verbesserung gelten lassen, obwohl er genau betrachtet zu schmal ist, um andere Radfahrer ganz korrekt zu überholen.

2 Gedanken zu „Neue Radfahrstreifen eingetroffen

  1. Jens Arne Männig

    § 39 Abs. 5 Satz 8 StVO: »Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.« Ist also kein zusätzliches Blechschild zu sehen, dann resultiert aus dem Zeichen 237 auf der Fahrbahn auch ganz sicher keine Benutzungspflicht.

    Dass man sich rechts der durchgezogenen Linie (hier: Breitstrich) als Radfahrer sicherer fühlt, bezweifle ich. Meine Erfahrung zeigt eher, dass Kraftfahrzeuglenker bei dieser Konstellation zwar tatsächlich die Linie nicht überfahren, jedoch weniger auf den tatsächlichen Seitenabstand zu Radfahrern achten, als wenn kein Radfahrstreifen vorhanden ist.

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