In der Maxvorstadt kennt sie jeder – die Aufgänge der U-Bahn Universität in der Ludwigstraße. Die benutzungspflichtigen Radwege, die daran vorbei führen, verengen sich neben den Aufgängen auf knapp einen Meter. Radfahrer, die aus der Schellingstraße kommen und nach Norden weiterfahren, müssen ausgerechnet vor dieser Engstelle in den Radweg einbiegen.
Bild: Radweg an der Ludwigstraße / U-Bahn-Aufgang Universität
Hier wäre es sinnvoll, den Radweg zu verbreitern, immerhin ist ein Stück weiter nördlich sogar genug Platz für parkende Autos. Verschärft wird das Problem durch die wachsende Zahl an Geisterradlern, gegen die anscheinend noch kein Kraut gewachsen ist. (Etwas weiter südlich an der Kreuzung mit der Von-der-Tann-Straße führen die Radwege ebenfalls verschmälert an den Zugängen der Fußgängerunterführung vorbei.)
Richtig gefährlich ist der Radweg in der Von-der-Tann-Straße selbst, der auf dem Altstadtring stadteinwärts in Richtung Ludwigstraße führt: Ein Stück nach der Königinstraße verengt er sich auf etwa 80 Zentimeter – zugunsten der Autos, denen links davon das Parken erlaubt ist. Das heißt, der als benutzungspflichtig begeschilderte Pseudo-Radweg führt ohne Sicherheitsabstand an den Autos vorbei – öffnet jemand eine Tür, ist der ganze Radweg versperrt. Leider kann man sich nicht darauf verlassen, dass sich Autofahrer und Mitfahrende konsequent umsehen, bevor sie aussteigen. Deswegen sollte es auch auf Radwegen möglich sein, großzügig Abstand zu halten – mindestens 1,50 Meter zwischen Vorderrad und parkendem Auto sind sinnvoll. In der Von-der-Tann-Straße riskiert die Verkehrsplanung offenbar Unfälle, um den Anwohnern das Parken vor dem Haus zu ermöglichen.
Bild: Radweg an der Von-der-Tann-Straße (Altstadtring) in Richtung Ludwigstraße
Doch das müssen Radfahrer nicht hinnehmen. Es wäre gar nicht so schwer, sich gegen eine derartige Fahrrad-Falle zu wehren: Damit ein Radweg tatsächlich als benutzungspflichtig ausgeschildert werden darf, müssen nämlich einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zu den baulichen Kriterien gehört eine ausreichende Breite von rund 1,50 Metern, die hier drastisch unterschritten ist. Deshalb können betroffene Radfahrer Widerspruch einlegen oder einen Antrag auf Aufhebung der Radwegbenutzungpflicht stellen. Vielleicht hat schon jemand etwas in die Wege geleitet?
Ganz anders sieht es übrigens auf der Straßenseite gegenüber aus: In Richtung Osten wird die Fahrbahn der Von-der-Tann-Straße von einer Radspur in Form eines Radstreifens begleitet. Er ist etwa 1,80 Meter breit und komfortabel nutzbar, da er nicht an parkenden Autos vorbei führt. Ein Teil der Radfahrer traut der Sache aber nicht recht und biegt lieber illegal in den Gehweg ein. Vielleicht ist es auch nur eine alte Gewohnheit – auf dem Gehweg scheint noch eine Trennlinie durch, die auf einen früheren Hochbordradweg hinweist. Da dieser handtuchbreite Radweg offenbar aufgelöst wurde, bleibt immerhin die Hoffnung, dass sich die Vernunft auch auf der Straßenseite gegenüber durchsetzt.
Bild: Radstreifen auf der Von-der-Tann-Straße in Richtung Prinzregentenstraße
Zum Weiterlesen:
Benutzungspflicht für Radwege (VCD München)
Vorgehen bei „rechtswidrigen“ Radwegen (Peter de Leuw)